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US-FCC plant Breitband-Bereitstellungsworkshops

Animation of 2015 Explosion at ExxonMobil Refinery in Torrance, CA

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Anonim

Die US-amerikanische Federal Communications Commission wird eine Reihe von Workshops veranstalten, die sich auf die Erstellung eines nationalen Breitbandplans konzentrieren, mit Input von wichtigen Interessengruppen und der Öffentlichkeit im Allgemeinen.

Die FCC hat am Donnerstag die Themen für die 18 Workshops bekannt gegeben im FCC-Hauptquartier in Washington, DC, zwischen dem 6. August und dem 3. September. Die FCC bittet die Öffentlichkeit weiterhin, Themen vorzuschlagen und Fragen zu stellen, die in den Workshops gestellt werden können.

Die Workshops sind öffentlich und wird online im Internet übertragen, sagte die FCC. Zu den Hauptakteuren, die an den Workshops teilnehmen, gehören Anbieter von Breitbanddiensten, Ausrüstungsanbieter, Anwendungsanbieter und Gemeinschaftsgruppen, erklärte die FCC.

Unter den Themen, die die FCC in den Workshops untersuchen wird: E-Government, Chancen für benachteiligte Unternehmen, Herausforderungen bei der Bereitstellung, Breitband für die Gesundheitsversorgung und Gemeinden mit niedrigen Breitband-Akzeptanzraten.

"Breitband ist die große Infrastrukturherausforderung unserer Generation", sagte der FCC-Vorsitzende Julius Genachowski in einer Erklärung. "Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Interessengruppen der Kommission die Informationen zur Verfügung stellen, die sie für die Entwicklung eines nationalen Breitbandplans benötigen, der Innovationen ankurbelt, den Wettbewerb fördert, Arbeitsplätze schafft und allen Amerikanern die gewaltigen Vorteile des Breitbandzugangs bringt."

The American Recovery and Der "Reinvestment Act", ein riesiges Konjunkturpaket, das am 17. Februar in Kraft trat, hat die FCC aufgefordert, bis zum 16. Februar 2010 einen nationalen Breitbandplan vorzulegen. Der Plan "soll sicherstellen, dass alle Menschen in den Vereinigten Staaten Zugang haben Breitband-fähig sein und Benchmarks für die Erreichung dieses Ziels festlegen ", heißt es in der Gesetzgebung.