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Google schiebt Tussle über Buchsuche zurück Abrechnung

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Anonim

stellt Google steht hinter seinem vorgeschlagenen Vergleich mit amerikanischen Autoren und Herausgebern über seine Buchsuchmaschine.

Kartellrechtliche Bedenken über das vorgeschlagene Abkommen haben die Kritiker dazu veranlasst, sich dagegen zu wenden und die US-Regierung um weitere Informationen zu bitten.

"The Englisch: www.germnews.de/archive/dn/1995/02/11.html Die Vereinbarung wurde speziell wettbewerbsorientiert gestaltet und ist nicht exklusiv ", sagte Google - Sprecher Gabriel Stricker am Mittwoch.

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" Die Charta des Book Rights Registry durchaus ausdrücklich erklärt, dass es in der Lage sein wird, mit anderen Dritten zusammenzuarbeiten, um Rechteinhaber zu vertreten, die sich melden ", sagte Stricker und bezog sich dabei auf die unabhängige, gemeinnützige Organisation, die Zahlungen an Urheberrechte verteilen würde durch den Online-Zugriff auf ihre Werke.

Darüber hinaus argumentierte Adam Smith, Googles Buchsuche-Direktor für Produktmanagement, am Mittwoch in einem Blogbeitrag, dass die vorgeschlagene Lösung den Lesern durch die Erstellung von Büchern, vor allem finden, vergriffene, weit verbreitete und leicht verfügbare.

Aber Kritiker haben verschiedene Bedenken bezüglich der Einigung zwischen Google und den Klägern - der Autorengilde und der Vereinigung Amerikanischer Verleger (AAP) - geäußert.

Jetzt wird das US-Justizministerium beteiligt.

Eine nahe stehende Industriequelle bestätigte am Dienstag in der New York Times und im Wall Street Journal, dass das DOJ nach Informationen über die vorgeschlagene Regelung sucht.

Diese Person, die den IDG News Service um Anonymität bat, sagte, dass sich das DOJ in den letzten Wochen an die Anwälte von Google gewandt und kurze Gespräche mit ihnen geführt habe.

Das DOJ teilte Google-Anwälten mit, dass dies auf Bedenken von Kritikern zurückzuführen sei die vorgeschlagene Regelung, insbesondere über die Frage der verwaisten Werke, für die niemand das Eigentumsrecht beansprucht, entweder weil der Autor gestorben ist oder der Verlag verschwunden ist.

Anfang dieses Monats hat Consumer Watchdog das DOJ aufgefordert, einzugreifen und argumentiert, dass der vorgeschlagene Vergleich Google einen besonderen Schutz vor Klagen über verwaiste Werke bietet.

"Die Gefahr, solche Werke zu nutzen, besteht darin, dass ein Rechteinhaber nach der Ausnutzung des Buches auftauchen und erhebliche Strafen für die Verletzung fordern wird. Der vorgeschlagene Vergleich schützt Google vor potenziell schädigenden Auswirkungen, bietet jedoch keinen Schutz für andere. Dies ist ein Hindernis für Wettbewerber, in das digitale Buchgeschäft einzusteigen ", sagte Verbraucher-Wachhund in einer Erklärung.

Google und das DOJ planen, sich für weitere Gespräche zu setzen, sagte die Quelle und fügte hinzu, dass sich das DOJ in einem sehr frühen Stadium befindet der Informationssammlung und hat Google nicht gesagt, dass es eine formelle Untersuchung startet. Eine DOJ Sprecherin lehnte ab, zu kommentieren.

Allan Adler, der Vizepräsident der AAP für gesetzliche und Regierungsangelegenheiten bestätigte, dass das DOJ die AAP diese Woche aber kontaktierte dass sie sich noch nicht getroffen haben.

Dass das DOJ daran interessiert ist, eine so komplexe Vergleichsvereinbarung zu verstehen, ist nicht überraschend, sagte er. "Wir haben einen Anruf von ihnen erwartet", sagte Adler gegenüber IDG News Service.

Das DOJ hat dem AAP nicht genau mitgeteilt, welche Teile der Siedlung er diskutieren möchte, aber nach Adlers Verständnis gibt es zu diesem Zeitpunkt keine formelle Untersuchung.

Auch Consumer Watchdog hat Einwände erhoben "Meistbegünstigte Nation" Bestimmung in der Siedlung zu Google, indem es verhindert, dass die Registry bessere Angebote für Google-Konkurrenten anbietet, die Zugang zu Online-Büchern anbieten wollen.

Auch in diesem Monat argumentierte die Universität von Berkeley, Jura-Professorin Pamela Samuelson gegen die Einigung und sagte, dass sie den Wettbewerb wegen ihrer Konkurrenz gefährden werde Waisenarbeit Bestimmungen.

"Die Buchsuche-Vereinbarung ist nicht wirklich eine Beilegung eines Streits darüber, ob das Scannen von Büchern, um sie zu indexieren, eine faire Verwendung ist. Es ist eine wesentliche Umstrukturierung der Zukunft der Buchbranche ohne eine aussagekräftige Regierungsaufsicht. Der Markt für digitalisierte Bücher für Waisenkinder könnte wettbewerbsfähig sein, wird es aber nicht geben, wenn dieser Vergleich genehmigt wird ", schrieb Samuelson.

Der Adler von AAP sagte, es sei nicht verwunderlich, Einwände gegen die Regelung zu sehen, insbesondere weil Kritiker bestimmte Bestimmungen und Fakten möglicherweise nicht vollständig verstehen.

Sobald die Verwirrung geklärt ist, ist Adler zuversichtlich, dass die Einwände nachlassen und Am Ende wird das Gericht den Vergleich genehmigen.

In der Zwischenzeit, das US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York, die entscheiden wird, ob die Abrechnung zu genehmigen oder nicht, diese Woche verlängert von Juni bis September die Zeit für die Mitglieder der Klägerklasse - Autoren, Verleger und Rechteinhaber im Allgemeinen -, die über den Vertrag informiert werden und entscheiden müssen, ob er sich abmeldet.

Im Herbst 2005 wurden die Autorengilde und der AAP separat verklagt Google behauptet, dass Googles Großhandelsscannen und Indexieren urheberrechtlich geschützter Bücher ohne Erlaubnis massive Urheberrechtsverletzungen darstelle. Buchautoren und die Authors Guild reichten eine Sammelklage ein, während fünf große Verlage eine separate Klage als Vertreter der AAP-Mitgliedschaft einreichten.

Die Klagen wurden eingereicht, nachdem Google ein Programm zum Scannen und Indexieren von Büchern aus den Bibliotheken großer Universitäten startete ohne immer die Erlaubnis von den Urheberrechtsinhabern der Bücher zu bekommen.

Google machte dann den Text der Bücher in seiner Buchsuchmaschine durchsuchbar, obwohl er argumentierte, dass er nach dem Fair-Use-Prinzip geschützt sei, weil er nur Textschnipsel für in zeige - Copyright-Bücher, die ohne Erlaubnis eingescannt wurden.

Letzten Oktober haben die Autorengilde und der AAP eine umfassende Vergleichsvereinbarung ausgehandelt, die Google 125 Millionen US-Dollar einbringt und dafür dem Suchriesen die Rechte gibt, Stücke davon anzuzeigen diese urheberrechtlich geschützten Bücher, nicht nur Schnipsel.

Darüber hinaus wird Google den Online-Zugang zu diesen Büchern ermöglichen. Die Vereinbarung ermöglicht es den Instituten auch, Abonnements für Bücher zu kaufen und sie ihren Wählerinnen und Wählern zur Verfügung zu stellen.

Außerdem wird ein Vergütungssystem eingerichtet, um Autoren und Verlegern den Zugang zu ihren Werken durch die Schaffung des Registers zu entschädigen. Die Einnahmen kommen aus institutionellen Abonnements, Buchverkäufen und der gemeinsamen Nutzung von Werbeeinnahmen.

Dieses Register, dessen Vorstand aus einer gleichen Anzahl von Autoren- und Verlegervertretern besteht, wird auch die Urheberrechtsinhaber finden und registrieren haben die Möglichkeit zu beantragen, in das Projekt aufgenommen oder aus dem Projekt ausgeschlossen zu werden.

Ein großer Teil der Google-Zahlung in Höhe von 125 Millionen Dollar fließt in die Finanzierung des Registers, während der Rest zur Beilegung bestehender Ansprüche von Autoren und Verlegern verwendet wird Rechtskosten.

Die Autorengilde lehnte eine Stellungnahme zu diesem Artikel ab.