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Bürgerliche Freiheitengruppen widersetzen sich Gov't-Handy-Verfolgung

Bürgerliche Wohltätigkeit

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Anonim

Drei Bürgerrechtsgruppen haben ein US-Berufungsgericht gebeten, eine Anfrage der US-Regierung zu unterdrücken, gespeicherte Ortungsinformationen für das Mobiltelefon zu erhalten, ohne einen möglichen Grund anzugeben.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF), das Zentrum für Demokratie und Technologie (CDT) und die American Civil Liberties Union (ACLU) haben ein Schreiben eingereicht, in dem sie das US-amerikanische Berufungsgericht auffordern, das Ersuchen des US-Justizministeriums abzulehnen, dass Gerichte die Erlaubnis geben sollten, historische Handy-Tracking-Informationen ohne gerichtliche Anordnung zu erhalten wahrscheinlicher Grund.

Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Regierung Echtzeit-Handy-Tracking-Informationen ohne Haftbefehl erhält, aber dies ist der erste Fall, der sich mit gespeicherten Tracking-Informationen beschäftigt ", so Jennifer Granick, EFF-Direktorin für bürgerliche Freiheiten.

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" Die Regierung argumentiert, dass Bundesgesetze verlangen, dass Richter ihre Standortinformationen von Mobilfunkanbietern genehmigen - Auch wenn die Polizei keinen hinreichenden Grund hat, diese sensiblen Informationen zu erhalten ", sagte Granick. "Gerichte haben laut Gesetz das Recht - und die Pflicht nach der Verfassung - zu verlangen, dass die Regierung einen Durchsuchungsbefehl erwirkt, bevor sie diese privaten Standortdaten beschlagnahmt."

Mobilfunkanbieter speichern Daten darüber, wo Kunden Anrufe tätigen und empfangen, basierend auf den Mobilfunkmasten werden die Telefone der Kunden genutzt. Granick nannte die Versuche der US-Regierung, vergangene Handy-Tracking-Informationen "gruselig" zu sammeln.

"Sie können in der Vergangenheit so lange zurückgehen, wie die Handy-Unternehmen Aufzeichnungen führen", sagte sie.

Das DOJ appellierte die Stellungnahme von Magistratsrichterin Lisa Pupo Lenihan vom US-Bezirksgericht für den Western District von Pennsylvania vom Februar 2008. Eine fünfköpfige Richterin am Bezirksgericht bestätigte Lenihans Entscheidung im September und der Fall befindet sich nun vor dem 3. Circuit.

Eine DOJ-Sprecherin äußerte sich nicht sofort zu dem Fall in Pennsylvania und zu dem Bedarf der Behörde an einem richterlosen Mobiltelefon Aufzeichnungen.

Das DOJ hatte das Gericht in Pennsylvania um eine sogenannte D-Order gebeten, um gespeicherte Mobiltelefon-Aufzeichnungen zu erhalten. Unter einem D-Befehl müsste die Regierung vernünftige Gründe dafür anführen, dass die Mobiltelefon-Aufzeichnungen für eine laufende Untersuchung relevant waren, anstatt den schwierigeren Standard zu zeigen, wahrscheinlich, dass ein Verbrechen begangen wurde. Das DOJ hatte argumentiert, dass das Stored Communications Act Lenihan dazu verpflichte, eine D-Order zu erlassen.

Die am Montag eingereichte Schriftsatzung der drei Gruppen würde bedeuten, dass "schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen, die die Rechte von Handybenutzern betreffen, schwerwiegende Konsequenzen haben". "

Das DOJ argumentierte, dass Mobiltelefonnutzer freiwillig ihre Standortinformationen an ihre Träger übermitteln und daher die Notwendigkeit eines Haftbefehls verneinen, aber die Bürgerrechtsgruppen stimmten dem nicht zu. Mobilfunkortungs-Verfolgungsdaten "decken Informationen über das Innere von Räumen auf, in denen Handybenutzer eine angemessene Erwartung von Privatsphäre besitzen", sagten die Gruppen.