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Google muss Suchvorschläge von Autocomplete in Deutschland entfernen, wenn die Ergebnisse beleidigend sind, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag.
Das Gericht bestätigte eine Beschwerde von dem Gründer und CEO einer Firma, die Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika im Internet verkauft, die nur als RS identifiziert wurde in einer Pressemitteilung.
Im Jahr 2010 stellte der Beschwerdeführer fest, dass bei der Suche nach seinem vollständigen Namen auf Google.de die Autocomplete-Funktion vorgeschlagene Suchbegriffe enthielt, bei denen sein vollständiger Name mit "Scientology" und dem deutschen Wort für Betrug kombiniert wurde. Das Gericht sagte. Durch das Zeigen dieser Ergebnisse war der Kläger der Ansicht, dass seine persönlichen Rechte und sein geschäftlicher Ruf verletzt wurden, da er in keinerlei Beziehung zu Scientology steht und die Suche ihn des Betrugs beschuldigt, während keine Verbindung zwischen dem Kläger und Scientology oder Betrug ersichtlich ist sagte.
Google sollte daher aufhören, die beiden Begriffe als Vorschläge in den Autocomplete-Ergebnissen zu verwenden, forderte der Kläger.
Im Mai 2012 entschied das Oberlandesgericht in Köln zugunsten von Google. Es stellte fest, dass die automatische Vervollständigung die Privatsphäre des Klägers nicht verletzte, aber der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung auf.
Google muss die Suchbegriffe entfernen, muss aber seine Software nicht ändern, urteilte das Gericht. Außerdem muss Google die generierten Suchbegriffe nicht im Voraus auf mögliche Verstöße überprüfen, Google muss jedoch anstößige oder verleumderische Vervollständigungsresultate entfernen, wenn dies vom Gericht entschieden wird.
Googles Autocomplete schlägt vor, wonach der Nutzer suchen könnte. Die Ergebnisse, die angezeigt werden, wenn ein Nutzer einen Suchbegriff eingibt, spiegeln die Suchaktivität aller Web-Nutzer und den Inhalt der von Google indexierten Seiten wider.
"Wir sind enttäuscht von der Entscheidung des Deutschen Bundesvereins Gericht ", sagte ein Google-Sprecher in einer E-Mail-Erklärung. "Wir sind der Meinung, dass Google nicht für Begriffe haftbar gemacht werden sollte, die in der automatischen Vervollständigung vorkommen, da diese von Computeralgorithmen vorhergesagt werden und nicht von Google selbst. Wir warten auf die schriftliche Begründung, um die Entscheidung im Detail zu überprüfen."
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