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Google lobt Deutschlands geschwächtes Online-Urheberrecht

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Anonim

Der Deutsche Bundestag hat ein umstrittenes, aber geschwächtes Online-Urheberrecht verabschiedet, das den Verlagen das ausschließliche Recht zur kommerziellen Nutzung ihrer Publikationen im Internet einräumt.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab Schutz der Verlage vor systematischem Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte durch Suchmaschinenanbieter wie Google und andere Dienste wie Nachrichtensammler.

Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf mit 293 zu 243 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. Um Gesetzeskraft zu erlangen, brauche der Gesetzentwurf noch die Zustimmung der Landesregierungen im Bundesrat, sagte ein Sprecher des Bundestages.

Der Gesetzentwurf zielte zunächst darauf ab, Suchmaschinen daran zu hindern, Schlagzeilen und Teile von Nachrichtenartikeln ohne Zustimmung der Herausgeber abzubilden Sie dürfen Nachrichtenschnipsel nur mit Erlaubnis oder einer kostenpflichtigen Lizenz der Herausgeber veröffentlichen. Es wurde jedoch Anfang dieser Woche von einem Gesetzgebungsausschuss geändert, wodurch unklar ist, welche Auswirkungen es haben wird, wenn es Gesetz wird.

Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass Verlage das ausschließliche Recht haben, ihre Produkte oder Teile davon zu kommerzialisieren, außer in der Fall von einzelnen Worten oder sehr kleinen Textschnipsel.

In der Debatte vor der Abstimmung warnte Tabea Rößner, Fraktionsabgeordnete des Bundestags für die Grüne Partei, dass in der jetzigen Form das neue Urheberrechtsgesetz zu dem " Lieblings des Anwalts. " Weil der Text unklar ist, werden die Gerichte wahrscheinlich in Zukunft mit vielen Fällen umgehen müssen.

Thomas Silberhorn, ein Mitglied der regierenden Koalitionspartei CSU, war jedoch anderer Meinung und sagte, dass die Rechnung klar genug sei und dass es wird keine Welle von rechtlichen Drohungen oder Gerichtsverfahren geben.

Google stimmt dem Kompromiss zu

Während die geänderte und verabschiedete Gesetzesvorlage als nicht klar genug kritisiert wurde, wurde sie von Google als positive Entwicklung angesehen.

" Als Ergebnis der heutigen Abstimmung wurde das Leistungsschutzrecht in seiner schädlichsten Form gestoppt ", sagte ein Google-Sprecher in einer E-Mail-Erklärung. "Das beste Ergebnis für Deutschland wäre jedoch keine neue Gesetzgebung, weil Innovation, insbesondere für Start-ups, gefährdet ist. Es ist auch nicht notwendig, weil Verlage und Internetunternehmen gemeinsam Innovationen einführen können, wie Google es in vielen anderen Ländern getan hat."

"Der Gesetzesentwurf zur Schaffung eines neuen Urheberrechts für Verlage wird eine Gesetzeslücke schließen", sagten der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverlage (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Selbst wenn der angenommene Text nicht alle Ideen berücksichtigt hätte, wäre das Gesetz ein wichtiges Element eines fairen rechtlichen Rahmens für die digitale Welt.

Es wird den Verlagen ermöglichen, die Bedingungen festzulegen, unter denen Suchmaschinen und Content-Aggregatoren arbeiten ihr Inhalt, sagten sie. Die Suchmaschinen haben kein automatisches Recht, Inhalte unter der neuen Regel erneut zu veröffentlichen, und es ist eher offen für Verlage, die Geschäftsentscheidung darüber zu treffen, was Suchmaschinen und Aggregatoren mit ihrem Inhalt machen können, wenn sie ihn kommerziell nutzen wollen Englisch: www.germnews.de/archive/dn/1995/02/11.html Mit der neuen Gesetzesvorlage erhalten die Verlage ein "faires Instrument", um zu entscheiden, was Suchmaschinen und Aggregatoren mit den Inhalten der Verlage tun koennen. "Dies ist ein echtes Signal des Parlaments, das den Wert einer freien Presse und journalistischen Inhalts unterstreicht", sagten sie.