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Deutsches Gericht entzieht Patent für Patentschutz

Reichsbürger 5 Thesen - BRD GmbH, Deutsches Reich, Staat, Souveränität, Personal | Herr Anwalt

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Anonim

Ein deutsches Gericht hat laut einem veröffentlichten Bericht ein Apple-Patent für das Slide-to-Unlock-Feature auf Mobiltelefonen für ungültig erklärt.

Das Urteil des Bundespatentgerichts vom Donnerstag Gericht, ist ein Sieg für Samsung Electronics und Motorola Mobility. Apple hat einstweilige Verfügungen beantragt, die den Verkauf von Geräten beider Unternehmen verbieten.

Gegen das Urteil des Bundespatentgerichts kann Apple beim Bundesgerichtshof Berufung einlegen, schrieb der Technologiepatent-Blogger Florian Müller, der das Urteil ursprünglich gemeldet hatte. Mueller ist ein bezahlter Berater für Technologieunternehmen und bloggt über mobile Patente.

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Das deutsche Gericht entschied, dass keine der 14 von Apple angebotenen Änderungen das Patent retten könne, schrieb Müller.

Das deutsche Gericht sagte auch, dass das Apple-Patent nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt, um ein Patent zu erhalten, schrieb er.

Hintergrund

Apple hat im Februar 2012 beim Landgericht München I gegen Motorola Mobility eine einstweilige Verfügung erwirkt. Motorola hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

Im März 2012 hat das Landgericht Mannheim eine Klage gegen Samsung ausgesetzt. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt, bis das Deutsche Patent- und Markenamt eine Entscheidung über die Gültigkeit des so genannten Gebrauchsmusters trifft, das Apples Slide-to-Unlock-Funktion schützt.

Vertreter von Apple und Motorola standen nicht sofort zur Stellungnahme zur Verfügung und keiner war mit dem deutschen Gericht. Samsung lehnte einen Kommentar ab.