Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften - 12.12.2017 - 122. Plenarsitzung
Die französischen Gesetzgeber haben die Strafen für Internetnutzer, die beim Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken ertappt wurden, verschärft, als sie am Donnerstag vor der endgültigen Lektüre einen Gesetzesentwurf verfeinert haben.
Die französische Nationalversammlung stimmte vergangene Woche über das Gesetz ab Französisch Senat im vergangenen Jahr, zwingt die Regierung, eine gemeinsame Kommission aus Mitgliedern der beiden Häuser des französischen Parlaments zu schaffen, um die Unterschiede in einem endgültigen Text zu versöhnen.
Die gemeinsame Kommission verworfen eine Reihe von Änderungsanträgen von der Nationalversammlung gewählt, dass hatte den früheren Entwurf des Gesetzes des Senats weicher gemacht.
[Die beste TV-Streaming-Dienste]Es wieder die doppelte Strafe für Internet-Nutzer angeklagt drei Mal getan Copyright-Werke ohne Erlaubnis herunterladen: Sie müssen nicht nur ihren Internetzugang sperren lassen, sondern müssen diesen Service für die Dauer der Sperrung weiterhin bezahlen. Die Kommission machte die Änderung trotz Warnungen einiger Mitglieder der Nationalversammlung, dass es verfassungswidrig sein könnte.
Die Nichtverfügbarkeit einer urheberrechtlich geschützten Arbeit durch legale Kanäle wird nicht länger eine Verteidigung gegen Piraterie sein, entschied die Kommission.
In anderen Änderungen, die von der Kommission gemacht wurden, verlor die Regierung ihr Recht, den Präsidenten der Hohen Behörde für die Verteilung von Werken und den Schutz der Rechte im Internet (Hadopi) zu nominieren, die das Gesetz schafft - aber wird jetzt mehr der Autorität Mitglieder ernennen, der wiederum seinen Präsidenten wählt. Die Hauptrolle der Hadopi besteht darin, Vorwürfe gegen Internetnutzer zu prüfen, dass sie urheberrechtlich geschützte Werke illegal heruntergeladen haben. Es wird nun auch die Verantwortung für die Verwaltung eines Web-Portals übernehmen, das legale Online-Musik-Outlets auflistet. Der vorherige Gesetzentwurf sah vor, dass die Behörde Suchmaschinen dazu verpflichten sollte, Links zu legalen Inhalten gegenüber denen zu illegalen Inhalten zu priorisieren.
Der Senat soll den Text der Kommission am Donnerstagabend in einer Abstimmung verabschieden. Bevor es Gesetz wird, werden diejenigen Gesetzgeber, die es vor der Verfassungswidrigkeit warnen, in der Lage sein, es an den Verfassungsrat zur Prüfung zu verweisen.
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