Android

France Telecom verliert Kartellrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof

AMIR Master in Advanced Materials: Innovative Recycling

AMIR Master in Advanced Materials: Innovative Recycling
Anonim

Europas betrachtet Englisch: www.germnews.de/archive/dn/1995/02/30.html Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag einen Einspruch von France Telecom gegen eine kartellrechtliche Entscheidung der EU - Kommission aus dem Jahr 2003 abgelehnt, in der das Unternehmen monopolistischer Missbrauch auf dem Markt fuer Internet - Zugang festgestellt wurde.

France Telecom hat Raubbau - Taktiken angewandt der Markt. Die Kommission verurteilte das Unternehmen zu einer Geldbuße von etwas mehr als 10 Millionen Euro.

Wanadoo, damals eine Abteilung von France Telecom, berechtigte Privatkunden für seine eXtense- und Wanadoo ADSL-Dienste zu Verdrängungspreisen, da sie ab August 2001 ihre Kosten nicht deckten bis Oktober 2002.

Der Umzug hat in einer entscheidenden Entwicklungsphase den Wettbewerb vom Markt für den Hochgeschwindigkeits-Internetzugang erfolgreich verdrängt. Vor dem Kartell-Urteil von 2003 hatte Frankreich einen der höchsten Preise für Breitband-Internet-Zugang und war im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn ein Nachzügler bei der Breitband-Penetration.

Wettbewerb nach dem Urteil der Kommission 2003, sagte Jonathan Todd, der Wettbewerb der Kommission Sprecher.

"Frankreich genießt jetzt die zweitniedrigsten Breitband-Internet-Zugangspreise aller Länder in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nach Japan.", sagte er.

Er begrüßte das Urteil des Gerichtshofs. "Es ist eine wichtige Entscheidung, denn sie bestätigt den Ansatz, den die Kommission bei der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs verfolgt hat", sagte Todd.

France Telecom legte zwei Rechtsmittel gegen das Urteil der Kommission ein, zunächst beim Gericht erster Instanz, das den Rechtsbehelf 2007 zurückgewiesen hatte. dann vor dem obersten Gericht Europas.

Es argumentierte, dass Wanadoo zum Zeitpunkt des Kartellmissbrauchs kein dominanter Spieler gewesen sei. Unter E.U. Kartellrecht, wenn ein Unternehmen absichtlich einen Verlust macht, um andere davon abzuhalten, in den Markt einzutreten, ist es nur illegal, wenn es von marktbeherrschenden Firmen durchgeführt wird.

France Telecom war nicht sofort für eine Stellungnahme zum Urteil des Gerichtshofs am Donnerstag erreichbar.

Im vergangenen Monat geriet France Telecom erneut unter die Kontrolle der europäischen Kartellbehörden, als der Erzrivale Vivendi eine förmliche Beschwerde über die Art und Weise einbrachte, in der das ehemalige französische staatliche Monopol konkurrierte. Todd sagte, die Kartellbehörden würden die Beschwerde noch prüfen hat keine Entscheidung darüber getroffen, ob keine förmliche Sondierung eingeleitet werden soll.

Vivendi behauptet, France Telecom habe ihre starke Position auf dem Großhandelsmarkt für den Zugang zu Tellerrandnetzen zu Lasten ihrer Konkurrenten missbraucht, indem sie diese für die Nutzung dieses wichtigen Teils überhöhte der Telekommunikationsinfrastruktur Frankreichs.

Es gibt keinen formellen Zeitrahmen für europäische kartellrechtliche Untersuchungen.