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EU-Gerichtsbestimmungen, dass AdWords Markenrechte nicht verletzt

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Anonim

Ein Urteil vom Donnerstag im Europäischen Gerichtshof könnte weitreichende Folgen für die Online-Werbung haben.

Richter haben bestätigt, dass Unternehmen, die Namen von Mitbewerbern als Keywords für Internetwerbung verwenden, nicht gegen europäische Markenrechte verstoßen. Diese Nachricht wird Google den umsatzgenerierenden AdWords-Service erheblich erleichtern.

Die Entscheidung folgt einem langen Kampf zwischen Google und Markeninhabern. Am Donnerstag ging es um den temporären Kabinenbauer Portakabin und seinen Konkurrenten Primakabin. Primakabin wählte die Schlüsselwörter "portakabin", "portacabin", "portokabin" und "portocabin" als Suchbegriffe für Google Adwords. Die letzten drei Varianten wurden so gewählt, dass Internetnutzer, die nach dem Unternehmen suchen, die Anzeige von Primakabin aufgrund eines kleinen Schreibfehler nicht verpassen.

Das Urteil des luxemburgischen Gerichts, der höchsten europäischen Rechtsbehörde, akzeptiert das, wenn ein Nutzer Google durchsucht Auf der Grundlage eines oder mehrerer Wörter zeigt die Suchmaschine die Seiten an, die diesen Wörtern am ehesten entsprechen. Darüber hinaus dürfen Kunden von Googles kostenpflichtigem AdWords-Wort im Rahmen des Zumutbaren wählen, welche Wörter sie wollen, ohne Markenrechte zu verletzen.

Das Gerichtsurteil bestätigt einen Präzedenzfall des Falles Google-Louis Vuitton, als letzteres behauptete Ihr Markenname löste Anzeigen für Unternehmen aus, die gefälschte Louis Vuitton-Waren verkauften. Das Gericht befand in diesem Fall, dass, wenn Internetdienstanbieter hinsichtlich des Inhalts "neutral" seien, das Markenrecht nicht verletzt werde.