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) Ein Bundesgericht in New York hat den Urheberrechtsinhabern in einem Rechtsstreit gegen YouTube wegen unautorisiertem Hosting von Inhalten eine Klassenzertifizierung verweigert, da Urheberrechtsansprüche nur oberflächliche Ähnlichkeiten aufweisen.
Richter Louis L. Stanton vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York hatte Anfang dieses Jahres eine Urheberrechtsverletzungsbeschwerde von Viacom International und anderen gegen YouTube eingestellt und erklärt, dass die Google-Einheit unter den Safe-Harbor-Bestimmungen des Digital Millennium geschützt sei Urheberrechtsgesetz, das Diensteanbieter vor Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen schützt, wenn sie bestimmten Hinweisen folgen
Viacom reichte die Klage gegen YouTube im März 2007 ein und beschuldigte YouTube "unverschämter" Urheberrechtsverletzungen, indem er Nutzern erlaubte, mehr als 150.000 Clips von Viacoms Programm zu laden. Richter Stanton urteilte Anfang dieses Jahres, dass Viacom nicht über die Art von "Beweismaterial" verfüge, das eine tatsächliche Bewertung des tatsächlichen Wissens durch YouTube ermöglichen würde.
Im Allgemeinen sind Urheberrechtsansprüche schlechte Kandidaten für Sammelklagen, Der Richter schrieb in seinem Urteil am Mittwoch. "Jeder Anspruch stellt unter anderem bestimmte faktische Fragen des Urheberrechts, der Verletzung, der fairen Nutzung und der Schäden dar", fügte er hinzu.
"Die Kläger bieten keine Erklärung dafür, wie die weltweiten Mitglieder dieser vorgeschlagenen Klasse identifiziert werden sollen Englisch: www.db-artmag.de/2003/12/e/1/115.php Sie müssen das Urheberrecht selbst oder durch ihren Bevollmächtigten nachweisen oder nachweisen, dass die Beklagten die spezifischen Videoclips kennen, die mutmaßlich gegen jede der potenziell zehntausenden Musikkompositionen verstoßen haben, die in bestimmten Videos enthalten sind ", schrieb Richter Stanton seine Bestellung.
Die Klage wurde 2007 von der Football Association Premier League und einigen Musikverlagen eingereicht und lief parallel zur Viacom-Klage.
Unter Berufung auf den Fall Viacom sagte der Richter, dass YouTube keine rechtswidrigen Inhalte erzeugt, und sofern keine Ausnahme zutrifft, verlangt der DMCA, dass YouTube über rechtliche Kenntnisse verfügt oder Kenntnis von dem spezifischen Verstoß erhält, um dafür haftbar zu sein.
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