Eine Klage gegen Googles Kundenservice in Deutschland zeichnet sich ab, nachdem das Unternehmen ein Dokument abgelehnt hat, das deutschen Verbraucherorganisationen die individuelle Beantwortung von Kunden-E-Mails verspricht.
Letzten Monat erhielt Google ein Ultimatum des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Die Gruppe gab an, dass Google bis Montag, den 6. Mai, erklären sollte, dass sie den Kundendienst anbieten würde, indem sie individuell auf die Fragen der Benutzer antwortet und keine automatischen Antworten sendet.
Google hat abgelehnt, das Dokument am Montag zu unterschreiben, weil das Unternehmen glaubt, es zu halten zu deutschem Recht, sagte Carola Elbrecht, Projektleiterin für Konsumentenrechte in der digitalen Welt des VZBV, am Mittwoch.
[weiterlesen: Die besten TV-Streaming-Dienste]Im vergangenen Monat hat der VZBV angekündigt, Google zu verklagen wenn das Unternehmen das Dokument nicht vor Montag unterzeichnet hat. Allerdings hat die Gruppe Google noch nicht verklagt, sagte Elbrecht. "Wir prüfen jetzt unsere Möglichkeiten", sagte sie und fügte hinzu, dass der VZBV noch mit seinem Anwalt über mögliche weitere Schritte spreche. Dies könne aufgrund von Feiertagen in Deutschland noch etwas dauern, fügte sie hinzu.
Ein am Mittwoch erreichter Google-Sprecher konnte nicht sofort auf eine Anfrage reagieren.
Google reagiert nicht auf Nutzer-E-Mails, sondern gegen die deutschen Telemedien Handeln, nach der VZBV. Laut diesem Gesetz müssen Unternehmen eine E-Mail-Adresse angeben, damit Kunden sie schnell kontaktieren können.
Wer jedoch [email protected] per E-Mail benachrichtigt, erhält automatisch eine Antwort, dass Google die Nachricht nicht lesen kann die große Anzahl der an diese Adresse gesendeten E-Mails. Die gleiche Autoreply sagt auch, dass Benutzer nicht auf die E-Mail antworten können, die sie gerade wegen "technischer Schwierigkeiten" erhalten haben und verweisen sie stattdessen auf die Foren und Support-Seiten von Google.
Der VZBV behauptet, dass dies gegen das Telemediengesetz verstoße eine E-Mail-Adresse angeben, die in die Leere führt, hieß es. Eine automatische Antwort sei nicht ausreichend, hieß es.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband guckt sich Google nicht nur genau an. Englisch: www.germnews.de/archive/dn/1995/01/12.html So hat es am Dienstag bekannt gegeben, dass es im Berliner Landgericht gegen Apple Klage gegen Apple erhaehte, da es gegen das deutsche Datenschutzrecht verstoße, indem es in seiner Datenschutzerklaerung die allgemeine Zustimmung der Nutzer forderte Dezember letzten Jahres, da das soziale Netzwerk weiterhin persönliche Daten mit den App-Herstellern von Drittanbietern teilt, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zu erhalten. Und im Januar verklagte der VZBV den Computerspiel-Distributor Valve, weil er es Steam-Spielern verbiete, ihre Spiele weiterzuverkaufen. Sowohl der Facebook- als auch der Valve-Fall sind noch nicht abgeschlossen.
Loek ist Amsterdamer Korrespondent und befasst sich mit Online-Datenschutz, geistigem Eigentum, Open-Source- und Online-Zahlungsproblemen für den IDG-Nachrichtenservice. Folge ihm auf Twitter bei @loekessers oder per E-Mail Tipps und Kommentare an [email protected]
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